Gesetzlicher Unfallschutz für Kinder
Kinder haben in ihrer Freizeit keinen gesetzlichen Unfallschutz. Doch selbst, wenn sie im Kindergarten oder in der Schule oder auf dem Weg dorthin verunfallen, was gesetzlich unfallversichert ist, bietet der gesetzliche Unfallschutz teils keinen ausreichenden, finanziellen Schutz.
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2. Februar 2019